Ihre Steuerberatung für Vereine in Innsbruck in Tirol
Vereine sind unter gewissen Voraussetzungen steuerlich begünstigt.
Die Voraussetzungen, unter denen die Abgabenbehörden eine Körperschaft als steuerbegünstigt anerkennen, sind in den §§ 34 bis 47 Bundesabgabenordnung (BAO) geregelt.
Bei der Gründung eines Vereines, aber auch im laufenden Betrieb eines Vereines sind die steuerlichen Rahmenbedingungen eingehend zu würdigen, bzw. fortlaufend zu überwachen. Als Ihre Steuerberatung für Vereine sind wir gerne für Ihre Fragen da und beraten Sie zur optimalen Nutzung der Vorteile, die Ihnen die Gesetzgebung gewährt.
Bei der Gründung beraten wir Sie als Ihre Steuerberatung für Tirol persönlich. Es stellen sich vor der Gründung aus steuerlicher Sicht vor allem folgende Fragen:
- Welche Vereinszwecke gelten als steuerbegünstigt?
- Wie ist die Satzung des Vereins hierfür konkret auszugestalten?
- Wie muss die Geschäftsführung des Vereins ausgestaltet werden?
- Wie ist die Buchführung des Vereins zu führen?
Für unsere Arbeit als Ihre Steuerberatung bringen wir hervorragende Kenntnisse der jeweils rechtlichen Grundlagen mit. Wir beraten Sie individuell zu Ihren Fragen und zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf, die Sie mit Ihrem Verein oder Ihrer gemeinnützigen Institution nutzen können.
Westtreuhand – Ihr Partner für Vereine und gemeinnützige Institutionen
Aufgrund unserer langjährigen Spezialisierung auf die Beratung und Prüfung von Vereinen können wir Sie in Tirol bestmöglich unterstützen. Gerade im Bereich der Vereinsbesteuerung kommt es auf die Feinheiten und Nuancen an. Kleinigkeiten können hier grundlegende Auswirkungen auf die steuerliche Einordnung des Vereins und seiner Tätigkeiten haben. Als Steuerberatung für Vereine bieten wir Ihnen jahrelange Erfahrung und fundiertes, aktuelles Fachwissen.
Im Sinne der Organe des Vereins ist unser Beratungsansatz daher proaktiv und umfassend.
Kontaktieren Sie Ihre Steuerberatung in Tirol, die Westtreuhand ist gerne für Ihre Fragen da.
Sofern Sie steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen möchten, stellen Sie sich also bitte folgende Fragen:
- Verfolgt Ihr Verein gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke?
- Dient Ihr Verein der ausschließlichen Förderung dieser Zwecke?
- Dient Ihr Verein der unmittelbaren Förderung dieser Zwecke?
- Beinhaltet Ihre Satzung eine vollständige Verankerung dieser Grundsätze?
- Werden diese Grundsätze auch tatsächlich von Ihnen im Rahmen der Geschäftsleitung umgesetzt?
Westtreuhand ist Ihr Partner als erfahrene Steuerberatung. Wir bieten Ihnen individuelle Beratung und zeigen Ihnen Möglichkeiten für steuerliche Begünstigungen auf, die genau auf Ihren Verein oder die gemeinnützige Institution abgestimmt sind.
Die angeführten Voraussetzungen unterliegen natürlich auch der Möglichkeit einer Überprüfung durch das zuständige Finanzamt.
Als Ihre Steuerberatung für Vereine aus Tirol unterstützen wir Sie gerne im Bereich der Spendenabsetzbarkeitsprüfung.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder online und lassen Sie sich persönlich beraten.